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Psychotherapie

Ablauf und Kosten 

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die antragspflichtig ist. Für die Kostenübernahme müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die in einem Erstgespräch abgeklärt werden. Für einen ersten Überblick werfen Sie doch bitte einen Blick auf die Merkseite der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, die wir verlinkt haben.

 

Im deutschen Gesundheitssystem werden vier psychotherapeutische Richtlinienverfahhren von der Krankenkasse als Heilverfahren anerkannt. Darunter zählen die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie, die wir in unserer Praxis anbieten. Beide Verfahren bestehen aus einem Methodenkanon der empirisch fundiert und erprobt ist und die sozialrechtliche Anerkennung findet. Für Verhaltenstherapie haben wir zum Start 2023 noch keine Kassenzulassung, weshalb eine Behandlung mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse individuell abgesprochen werden muss. Für Privatpatienten gilt ihre normale Regelung.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in einem ersten Schritt 12 Stunden zu je 50 Minuten systemische Psychotherapie (Kurzzeittherapie 1) und in einem möglichen zweiten Schritt weitere 12 Stunden (Kurzzeittherapie 2). Jede weitere Verlängerung bis zu einer Maximum von 80Stunden wird in der Folge gutachterlich entschieden. für Sie fallen dabei keinerlei Kosten an.

Ambulante Psychotherapie wird in der Regel auch von den privaten Krankenkassen übernommen, die Details und die Dauer werden allerdings über ihren individuellen Versicherungsvertrag definiert. Bitte informieren sie sich vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Krankenkasse und der Beihilfe, wie umfänglich sie für eine psychotherapeutische Maßnahme aufkommen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit ihre Therapie privat zu bezahlen (Selbstzahler), ohne die Krankenkasse zu involvieren. Gerne informieren wir sie dann über das Procedere. 

Coaching, Supervision, Selbsterfahrung, Paar- und Familientherapie stellen keine Leistung der Krankenkassen dar und müssen privat bezahlt werden. Die Kosten werden wir mit Ihnen persönlich abstimmen.

Den skizzierten Ablauf einer Kurz- wie Langzeittherapie finden sie im nachfolgen Schaubild. 

Sprechstunde

Seit 2018 ist ​der Besuch mindestens einer psychotherapeutischen Sprechstunde für die spätere Aufnahme einer Richtlinien-psychotherapie notwendig. Die Sprechstunde dient der initialen diagnostischen 

Einschätzung  und Abschätzung der Therapienotwendigkeit. Sollte eine psychotherapeu-tische Behandlung indiziert sein, müsste sie nicht zwingend in unserer Praxis stattfinden. Sie haben die freie Wahl des Behandlers oder der Behandlerin. 

Wir verfahren nach dem Prinzip der Bestellsprechstunde, wonach ein individueller Termin zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt mit ihnen vereinbart wird.

Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es darum wertvolle Informationen über die aktuelle Symptomatik, die Entstehungsbedingungen und aktuelle Aufrechterhaltung zu erfahren. Aber natürlich ist es auch ein erstes Kennenlernen über Person und Arbeitsweise. Eine Psychotherapie hat viel mit Vertrauen und Selbstöffnung zu tun, weshalb es essenziell ist eine tragfähige Arbeitsbeziehung aufzubauen, die sie durch den teilweise schwierigen Therapieprozess tragen kann. Sie erhalten auch erste Informationen und Empfehlungen für einen etwaigen Therapiefahrplan.

Das Erstgespräch können Sie ebenso telefonisch mit uns vereinbaren, wenn Sie bereits eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei uns oder bei einem Kollegen bzw. einer Kollegin besucht haben.

Probatorik

Diese Phase dient der genauen psychosomatischen Befundung und der Beleuchtung lern- und lebensgeschichtlich bedeutsamer Aspekte, ist aber gleichsam auch Testphase für die Güte der Zusammenarbeit. Mit Abschluss dieser Phase sollten die Therapieziele und der Behandlungsplan gemeinsam erarbeitet worden sein und eine bewusste Entscheidung für die Therapieaufnahme erfolgen. 

Es stehen folglich auch die Richtungsentscheidungen für bestimmte Verfahren und die voraussichtliche Dauer der Behandlung an. Dies sollte für sie transparent sein und ihre Entscheidung auf Freiwilligkeit beruhen.

Bis zu 4 probatorische Stunden werden durch die gesetzlichen Krankenkassen ohne Zuzahlung finanziert. 

Behandlung

In der Therapiephase werden nun die gemeinsam erarbeiteten Therapieziele auf konsistente, fundierte und nachhaltige Weise behandelt. eine Therapie ist stets individuell und auf Basis eines idiosynkratischen Erkrankungsgeschehens. In der therapeutischen Arbeit kommen wissenschaftlich fundierte verfahren zum Einsatz, die auf ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Von entscheidender Bedeutung ist die Entwicklung neuer Denk- und Handlungsalternativen, sowie dem emotionalen Erleben und Potenzial ausreichend Raum zu geben. Ohne Emotionen sind wir kaum handlungs- und entscheidungsfähig. Psychische Erkrankungen stehen folglich häufig mit emotionalen Schieflagen in Verbindung. 

Am Ende der Therapie sollten Veränderungen für Sie als positiv, erprobt und nachhaltig erlebt werden. 

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